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Montag, 04. Oktober 2010, 19.00 Uhr

Im Wintergarten des Vereinsheims TV Eiche Horn, Berckstraße 87

 
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Horner CDU kritisiert grüne Haltung zu Kopftuch-Urteil

Mit großer Bestürzung nimmt der Vorstand der Horn-Leher CDU die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der Bremer Grünen, Matthias Güldner, zum Kopftuchurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Güldner möchte sich gesetzesinitiativ für die generelle Möglichkeit des Tragens von Kopftüchern bei weiblichen Lehrkräften einsetzen. Gerade Lehrkräfte üben aber neben der eigenen Familie einen sehr erheblichen erzieherischen Einfluss aus. Sie nehmen auch heute noch für die Kinder eine starke Vorbildfunktionen ein. Die pädagogische Verantwortung ist deshalb sehr hoch, weshalb bei der personellen Auswahl der unterrichtenden Personen seitens der Schulbehörde eine große Sorgfalt an den Tag zu legen ist. Dazu Marco Eilers, Vorsitzender CDU Horn-Lehe: „Das Symbol des Kopftuches steht nicht für einen aufgeklärten Islam. Es ist das Zeichen für fundamentalistische Strömungen dieser Glaubensrichtung. Die Trägerinnen des Kopftuches stehen für die Errichtung eines totalitären islamischen Gottesstaates – der Scharia und lehnen freiheitlich demokratische Gesellschaftsstrukturen ab."

Vorstandsmitglied Dirk Porthun weist auf das Bestsellerbuch von der türkischen Autorin Necla Kelek mit dem Titel „Die fremde Braut“ hin. Dort beschreibt sie genau die Intention dieses religiösen Symbols und schreibt darin, dass die Frauen mit der Lebensweise eines freiheitlichen und aufgeklärten Islams, auch in der Türkei kein Kopftuch mehr tragen. Die CDU Horn-Lehe steht ausdrücklich an der Seite der türkischen Frauen, die sich von den extremistischen, unterdrückenden und patriarchalischen Gesellschaftsstrukturen emanzipieren wollen. Marco Eilers: „ Die Bremer Grünen machen sich in ihrer Naivität gerade im sensiblen Stadium der kindlichen Entwicklung während der Schulzeit zum Helfershelfer für den fundamentalistischen Teil der Muslime. Es ist deshalb absolut gefährlich, Personen mit demokratiefeindlichen und faschistoiden Intentionen die Obhut unserer Kinder zu überlassen.“ Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts ist laut Ansicht der Horn-Leher CDU anzufechten. Das Gericht stellt in skandalöser Art und Weise das persönliche Anliegen der Klägerin über das Kindeswohl unserer Heranwachsenden. Die grundgesetzlich verankerte freiheitliche und demokratische Werteordnung wird mit diesem Urteil in der Praxis ad absurdum geführt.

 
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